Wie kann in der Landwirtschaft der Austausch fossiler Energieträger durch erneuerbare Antriebsenergien beschleunigt werden? Die KTBL-Arbeitsgruppe "Roadmap Antriebssysteme für die Landwirtschaft" hat auf Bitte des BMEL 29 Maßnahmen zusammengestellt, mit denen Politik und Administration, Wissenschaft und Bildung, Landtechnikhersteller und -fachbetriebe sowie Kraftstoff- und Stromversorger und nicht zuletzt Landwirtschaft und Dienstleister sich aktiv an dem Umstellungsprozess beteiligen können. Der Maßnahmenkatalog ist seit November online.
Bei der landwirtschaftlichen Kompostierung wird pflanzliches Material in der Regel auf ein und demselben landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt, kompostiert und auch wieder ausgebracht. Das Verfahren ist aufwendig und erfordert detaillierte Prozesskenntnisse, damit humusreicher Kompost von guter Qualität entsteht. Die neue Schrift liefert Informationen zum Verfahren, zur Rechtslage und den zu erwartenden Kosten.
Die ökologische Schweinehaltung hat sich in den letzten Jahren zunehmend professionalisiert - das gilt auch für die Haltungsverfahren. 15 Expertinnen und Experten haben ihr Wissen zusammengetragen und aus der Vielzahl an Verfahren die besonders zukunftsweisenden Haltungsverfahren herausgesucht. Neben diesen Haltungsverfahren stellen sie in der Schrift die Anforderungen der Tiere sowie technische und bauliche Details für einen funktionssicheren Betrieb vor.
Seit dem 1. November 2024 ist Daniel Eberz-Eder der neue Hauptgeschäftsführer des KTBL. Er folgt Dr. Martin Kunisch, der diese Position gut 10 Jahre innehatte und Anfang 2025 in den Ruhestand verabschiedet wird.
Nach dem Studium der Agrarwissenschaften, unterschiedlichen Aufgaben in wissenschaftlichen Einrichtungen und dem Landwirtschaftsreferendariat im Land Rheinland-Pfalz war Eberz-Eder zuletzt als Oberlandwirtschaftsrat im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück beschäftigt. Er hatte dort die Leitung der Innovations- und Digitalisierungsprojekte inne und unterrichtete als Fachschullehrer für Landbau.
Die nach Nr. 5.4.7.1 TA Luft (2021) bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen geforderten Maßnahmen zur Emissionsminderung sind auch bei bestehenden Anlagen innerhalb bestimmter Fristen nachzurüsten. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Abluftreinigungseinrichtungen und von Minderungsmaßnahmen im Stall. Eine KTBL-Arbeitsgruppe hat für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden und Planungsbüros einen Leitfaden erstellt.