Standortauswahl bei Bauvorhaben

Eine gründliche und umfassende Standortrecherche vermeidet nachträgliche Probleme mit Entscheidungsträgern und Nachbarschaft. Ebenso steigt die Chance, zeitnah eine rechtssichere Genehmigung zur Realisierung des Vorhabens zu erhalten. Eventuellen Widerspruchs- und Klageverfahren kann somit schon im Vorfeld entgegengewirkt werden.

Folgendes ist zu beachten:
 Planungsrechtliche Situation
 Verfügbarkeit und Lage von Flächen
 Immissionsschutz und Mindestabstände
 Erschließung


Planungsrechtliche Situation

Unabhängig davon, ob ein Standort schon ins Auge gefasst wurde, müssen die übergeordneten raumordnerischen Vorgaben in der Planungsregion geprüft werden. Dazu sollten Karten der überörtlichen Planungen, z.B. der Landes- und Regionalplanung, gesichtet werden. Diese Karten enthalten eine Darstellung vorhandener und geplanter Siedlungsstrukturen sowie Schienen- und Straßenwege. Auch spezielle Bereiche wie Klimaschutzzonen und Tourismusregionen sind auf diesen Karten ausgewiesen. Weitgehend konfliktfreie Bereiche für den Stallbau sind beispielsweise Regionen, die mit besonderer natürlicher Eignung für die Landwirtschaft gekennzeichnet sind. Die Regionalplanung heißt je nach Bundesland unterschiedlich, z.B. Gebietsentwicklungsplan, Regionalplan, Regionales Raumordnungsprogramm. Diese Pläne können bei den Trägern der Regionalplanung und den Raumordnungsbehörden sowie im Internet eingesehen werden.

Darauf aufbauend muss die bauplanungsrechtliche Situation in der Gemeinde abgeklärt werden. Die Art und Prägung eines Gebietes hat einen wesentlichen Einfluss auf die generelle Zulässigkeit des Bauvorhabens. Zu klären ist, ob es einen gültigen Flächennutzungsplan oder einen Bebauungsplan gibt. Anschließend ist zu klären, in welchen Gebieten sich benachbarten Nutzungen befinden und welche Abstände einzuhalten sind. Wenn keine Pläne existieren, ist zu klären, durch welche Nutzungen das Gebiet geprägt ist. Pläne und Hilfe gibt es bei den Bauämtern der Gemeinden.


Verfügbarkeit und Lage von Flächen

Die Lage des Standorts sollte so gewählt werden, dass sie arbeitswirtschaftlich günstig für den schon bestehenden Standort ist, z. B. kurze Wege zu den landwirtschaftlichen Flächen. Zudem sollte die Fläche groß genug sein, um weitere Entwicklungen zu ermöglichen und damit auch langfristig ausreichend zu sein.

Gibt es keine Eigentumsflächen mit diesen Kriterien, muss eine Fläche erworben werden, was einen zusätzlichen Aufwand darstellt. Dazu müssen Gespräche mit dem Eigentümer geführt werden, ob die Fläche überhaupt veräußert wird und wie die finanziellen Rahmenbedingungen aussehen. Danach ist es sinnvoll, eine notarielle Kaufoption abzuschließen, die bei Genehmigung des Bauvorhabens in einen notariellen Kaufvertrag überführt wird. So wird das Risiko vermieden, eine Fläche zu erwerben, auf der möglicherweise nicht gebaut werden darf. Außerdem wird vermieden, eine Genehmigung für eine Fläche zu erhalten, die unverkäuflich ist.


Immissionsschutz und Mindestabstände

Beim Betrieb von Tierhaltungsanlagen werden Emissionen freigesetzt, die sich nachteilig auf Mensch und Umwelt in der Nachbarschaft auswirken können. Dies wird im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens beurteilt. Neben Gerüchen spielen auch die Emissionen von Ammoniak bzw. Stickstoffverbindungen, Staub und Geräusche eine Rolle.

Ursachen und Wirkung von Emissionen

Art der EmissionQuelleUrsacheMögliche Wirkung
GeruchStälle und Ausläufe, Lageeinrichtungen für Fest- und Flüssigmist sowie Futtermittel (insb. Silage)mikrobieller Abbau von organischer Substanz in Kot, Harn und Futtermitteln, FutterkonservierungGeruchsbelästigung
Ammoniak/StickstoffStälle und Ausläufe, Lagereinrichtungen für Fest- und Flüssigmistmikrobieller Abbau des Harnstoffs und der Harnsäure in den ExkrementenSchädigung empfindlicher Pflanzen bei hoher Ammoniakkonzentration, Eutrophierung und Versauerung von Ökosystemen insbesondere von Wald durch Stickstoffdepositionen
Staub (Partikel), Bioaerosole/KeimeStälle, FuttermanagmentTieraktivität, Einstreuen, Fördern, Mahlen, Mischen und Zuteilen von FuttermittelnGesundheitsgefährdung durch Atemwegserkrankungen und Allergien
GeräuscheStälle (Tiere, Lüfter), Betrieb von Maschinen und Geräten insb. zum Trocknen, Mahlen, Mischen und Fördern von Getreide; Betrieb von Pumpen und Kühlanlagen (Milcherzeugung), Fahrzeugverkehr-Lärmbelästigung

Schutzgüter

Damit ein Stallbauvorhaben genehmigungsfähig ist, dürfen die genannten Umwelteinwirkungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Dies wird zumeist dadurch gewährleistet, dass das Bauvorhaben bestimmte Mindestabstände zu Wohngebäuden oder anderen Nutzungen - wie Kindergärten, Altenheimen oder Erholungseinrichtungen - einhält.

Auch gegenüber stickstoffempfindlichen Ökosystemen und Schutzgebieten sind ausreichende Abstände einzuhalten. Die entsprechenden Mindestabstände sind in der TA Luft und den VDI-Richtlinien "Emissionsminderung Tierhaltung" geregelt.

Informationen über entsprechende Schutzgüter liegen beim örtlichen Bauamt und der Unteren Naturschutzbehörde vor. Dabei ist vor allem auf besonders geschützte Gebiete zu achten (Landschaftsschutz, Naturschutz, spezielle Schutzgebiete nach europäischem Recht: Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) oder der Vogelschutzrichtlinie (SPA-RL)).

Emission/Immission

Am Ort des Eintrags wird jede Emission zur Immission. Abgeleitete Schutzabstände beziehen sich auf die Immissionsmenge am Eintragsort (Häufigkeit von Geruch, Menge von Stickstoff usw.). Daraus ergibt sich, dass mehrere Anlagen gemeinsam für Immissionen verantwortlich sein können. Es ist daher für eine Genehmigung wesentlich, ob im betreffenden Planungsgebiet bereits andere emittierende Betriebe vorhanden sind. In diesem Fall sollten die entsprechenden Anlagenkapazitäten entweder direkt von den Betreibern oder über die zuständigen Landwirtschafts- oder Bau- und Immissionsschutzbehörden ermittelt werden.

Wenn Mindestabstände unterschritten werden oder die Abstandsregelungen nicht anwendbar sind (ungünstige Geländeformen, meteorologische Bedingungen) oder sich die Abstandsradien des eigenen Bauvorhabens mit denen benachbarter Ställe überschneiden, muss ein Sachverständiger für Immissionsschutz eingeschaltet werden. Der Sachverständige erstellt eine sogenannte Immissionsprognose anhand einer computergestützten Ausbreitungsberechnung der Emissionen, um die Belastung in der Umgebung des geplanten Stalls zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von Wetter- und Geländedaten, die für den Standort repräsentativ sind. Dabei können benachbarte Betriebe ebenso berücksichtigt werden wie Maßnahmen, die zur Emissionsminderung geplant sind (nährstoffangepasste Fütterung, Abdeckung von Güllebehältern). Auch können verschiedene Varianten der Abluftführung, z. B. dezentrale oder zentrale Absaugung und unterschiedliche Bauhöhen der Abluftschächte, betrachtet werden.

Die so ermittelten Abstände sind meist deutlich kleiner als jene, die auf Grundlage von Abstandsregelungen festgelegt wurden. Somit kann der Sachverständige eine auf das Bauvorhaben und den Standort zugeschnittene Lösung für die Immissionsschutzprobleme erarbeiten.

Vorgespräche mit Behörden führen

Planungsabsichten sollten schon in einem frühen Stadium mit den genannten Behörden erörtert werden. Oft werden bei solchen Vorgesprächen auch Vertreter anderer Behörden hinzugebeten, die an dem Genehmigungsverfahren beteiligt sind (Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde). In diesen Vorgesprächen können wichtige Hinweise für die Standortwahl und die Anforderungen des Genehmigungsverfahrens gegeben werden.

Gemeinde und Nachbarschaft einbeziehen

Stallbauten, insbesondere in der Schweine- und Geflügelhaltung, treffen nicht selten auf politischen Widerstand in den Gemeinden. Diese spielen im Genehmigungsverfahren im Rahmen des zu erteilenden gemeindlichen Einvernehmens eine wichtige Rolle. Grundsätzlich wird empfohlen, nach Prüfung aller vorher benannten Aspekte das Gespräch mit den Vertretern der Kommune (Planungsausschuss, Bauausschuss) zu suchen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme schafft Voraussetzungen zur Akzeptanz des Vorhabens. Treten aber grundsätzliche Vorbehalte gegen ein Bauvorhaben in der Gemeinde auf, muss darauf hingewiesen werden, dass diese per kurzfristigem Beschluss eine Veränderungssperre für das jeweilige Gebiet des Bebauungsplans aussprechen kann. Damit können bauliche Vorhaben nicht mehr ohne Einsatz von Rechtsmitteln sowie Verlust an Zeit und Geld durchgeführt werden.


Erschließung

Wege

Um den Anforderungen des Baurechts zu entsprechen, ist bei der Errichtung eines Stalles oder der Erweiterung eines Betriebes sicherzustellen, dass der Standort ausreichend erschlossen ist. Wichtig: Das Gelände ist über eine eigenständige Zuwegung an das öffentliche Straßennetz angebunden. Je nach Betriebsgröße und Transportaufkommen gelten unterschiedliche Mindestanforderungen an die Wege. Bei kleineren Betrieben muss vorrangig eine Feuerwehrzufahrt mit ausreichender Breite und Tragfähigkeit gewährleistet werden. Bei größeren Betrieben mit höherem Transportaufkommen mit Schwerlastverkehr sind dementsprechend höhere Anforderungen zu stellen. Hilfe bieten die Straßenbauämter der Landkreise.

Strom

Es sollte ein Stromanschluss mit dem benötigten Anschlusswert verfügbar sein. Alternativ kann ein Stromgenerator vorgesehen werden. Bei Errichtung einer Biogasanlage muss einen Einspeisepunkt in ein Netz mit den erforderlichen Aufnahmekapazitäten vorhanden sein. Hilfe bieten die örtlichen Energieversorger.

Wasser/Abwasser

Für die Wasserversorgung gilt in der Regel ein Anschlusszwang an das Netz des örtlichen Wasserversorgers. Bei dezentralen Lagen kann die Versorgung über einen eigenen Brunnen genehmigt werden. Dabei müssen Anforderung an den Brandschutz beachtet werden, nach denen unbedingt eine ausreichende Wassermenge für die Brandbekämpfung zur Verfügung stehen muss. Auch die Entsorgung des Abwassers in die Kanalisation, in Kleinkläranlagen oder Abwassergruben ist im Vorfeld zu klären. Hilfe bieten die Wasserversorger und die Brandschutzbehörden.

Datenanbindung

Breitbandinternet ist heute für Hofmanagementsoftware, Kartendienste und Überwachungsfunktionen der Technik unerlässlich. Im Außenbereich ist die Erschließung über Kabel meist zu teuer. Mobilfunk bietet im ländlichen Raum oft (noch) keine ausreichenden Bandbreiten. Die Mobilfunkanbieter bieten Karten zum Netzausbaustatus an.

Kosten der Erschließung

Die Kosten der Erschließung sind kaum pauschal zu beziffern. Kostenintensive Erdarbeiten hängen von der Bodenklasse (Material, Tragfähigkeit, Bearbeitbarkeit) und etwaigen Vorbelastungen ab. Weist das Grundstück ein Gefälle auf oder liegt es sogar am Hang? Wie weit liegen die nächstmöglichen Anschlussstellen (Wege, Wasser, Strom, Internet) entfernt? Erschließungskosten sind bei jedem Bauprojekt einzigartig, die Spannen sind enorm. Achten Sie hier auf pauschalierte, nicht mengen- oder zeitabhängige Angebote.



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