Das KTBL ist gemeinsam mit dem Deutschen Weinbauverband (DWV) und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) Träger des Ausschusses für Technik im Weinbau (ATW), der im Mai 1952 in Durbach, Baden, gegründet wurde.
Jeder der drei Träger benennt fünf Persönlichkeiten aus Forschung, Lehre oder Praxis in die Mitgliederversammlung. Ein dreiköpfiger Vorstand führt die laufenden Geschäfte durch. Ein wissenschaftlicher Beirat bereitet die Forschungsplanung gemeinsam mit dem ATW-Vorstand für die Beschlussfassung durch die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung vor. Der Ausschuss hat dabei auch die Funktion einer Koordinierungsstelle für den Forschungsring des Deutschen Weinbaues (FDW), der u.a. die Vergabe der Fördermittel der weinbautreibenden Länder für den Bereich der weinbaulichen Forschung fachlich begleitet.
Das KTBL hat als übergebietliche neutrale Institution die Mittelverwaltung übertragen bekommen.
Es werden verschiedene Vorhaben an den Lehr- und Versuchsanstalten bearbeitet. Die Begutachtung der Forschungsergebnisse, die Vorbereitung von Veranstaltungen und Veröffentlichungen obliegen ebenfalls des Beirats. Ziel ist, Forschungsarbeiten der Weinbauländer für den Bereich der Weinbau- und Kellertechnik anzuregen und zu betreuen, den Stand der Technik zu beschreiben und die Arbeitsergebnisse durch Publikationen und Veranstaltungen an die Fachberatung, Industrie und Praxis weiter zu geben.
Offizielles Mitteilungsorgan des ATW ist die Zeitschrift Der Deutsche Weinbau, in dem auch ATW-Kurzberichte abgedruckt werden.
Die untenstehenden Dateien und jene auf den Folgeseiten sind nicht barrierefrei.
Geschäftsordnung (PDF, 172 kB; nicht barrierefrei)
Formulare:
ATW-Neuantrag (Word-Datei, 34 kB; nicht barrierefrei)
ATW-Fortsetzungsantrag (Word-Datei, 25 kB; nicht barrierefrei)
ATW-Mittelanforderung (Formlose E-Mail an verwaltung(at)ktbl(dot)de)
ATW-Formatvorlage (Word-Datei, 52 kB; nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis (Die Verwendungsnachweise für die ATW-Arbeitsvorhaben sind dem KTBL bis spätestens zum 31.01. eines jeden Jahres vorzulegen, und zwar in Form eines zahlenmäßigen Nachweises (Vordruck Nr. 0623 "Zahlenmäßiger Nachweis zum VN nach ANBest-P" unter Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) und eines Sachberichts (Kurzfassung) in einfacher Ausfertigung.)
Die ATW-Berichte können auch kostenlos heruntergeladen werden. Die Dateien sind nicht barrierefrei.