Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen

Ab 2021 werden die ersten Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV‐Anlagen) keine Förderung nach dem Erneuerbaren‐Energien‐Gesetz (EEG) mehr erhalten. Der vom Gesetzgeber festgelegte Förderzeitraum von 20 Jahren läuft aus. Da viele Anlagen technisch weiterhin in der Lage sind, Strom zu erzeugen, streben die meisten Anlagenbetreiber einen Weiterbetrieb mit oder ohne Eigenverbrauch an. Wesentliche Hürde ist, dass Netzbetreiber nicht verpflichtet sind, den überzähligen, nicht eigenverbrauchten Strom abzunehmen und zu vergüten. Es gibt weder einen Anspruch auf Zahlung eines Marktpreises bzw. einer Einspeisevergütung noch ein eindeutiges Recht auf Abnahme des Solarstroms.

Immerhin sind die Anlagenbetreiber berechtigt, den Strom weiter einzuspeisen, wenn sie für die jeweilige Strommenge einen konkreten Abnehmer benennen (sonstige Direktvermarktung). Für eine solche Direktvermarktung ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem Vermarktungspartner nötig, da die Anforderungen für die Teilnahme am Stromhandel für einzelne Anlagenbetreiber kaum zu erfüllen sind. Die Direktvermarktung für kleine und mittelgroße PV-Anlagen ist ein Novum, sodass entsprechende Angebote derzeit erst in der Entwicklung sind.

Wirtschaftlichkeit

Abgesehen vom nötigen rechtlichen und organisatorischen Rahmen soll der Weiterbetrieb der Anlagen natürlich auch wirtschaftlich sein. Auch wenn die Anlage abgeschrieben ist, werden durch den Weiterbetrieb Kosten verursacht. Neben den Ausgaben für Versicherung, Wartung, Reparatur und Stromzähler sind die Vermarktungskosten und ggf. Umrüstkosten zu tragen. Letztere werden verursacht durch notwendige Umrüstungen (z. B. zusätzliche Zähler für den Eigenverbrauch) und eine Anlagenüberprüfung.

Auf der Erlösseite ist zu unterscheiden, ob der Strom selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist wird. Für den eigenverbrauchten Solarstrom muss nach Ablauf der Vergütungsdauer 40 % der EEG‐Umlage an den Netzbetreiber entrichtet werden. Als spezifischer Erlös kann somit durch den vermiedenen Zukauf der Strompreis abzüglich der anteiligen Umlage angenommen werden (z. B. 27 ct/kWh – 2,7 ct/kWh = 24,3 ct/kWh). Für den eingespeisten Strom wird der Erlös nach derzeitigen Bedingungen in der Größenordnung des Marktpreises in Höhe von ca. 4-6 ct/kWh liegen. Während die Einsparungen aus dem Eigenverbrauch auch bei kleineren Anlagen ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken, sind die Einnahmen aus der Einspeisung ins Netz nur bei größeren Anlagen (z.B. 30 kWp) kostendeckend. Für kleinere Anlagen entscheidet somit der mögliche Eigenverbrauchsanteil über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Weiterbetriebs. Der Eigenverbrauch lässt sich nur in gewissen Grenzen steuern, indem der Verbrauch in die Erzeugungszeiten verschoben wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Speicherung des Stroms. Die dadurch entstehenden Kosten führen zusammen mit den Stromgestehungskosten der PV-Anlage aber insbesondere bei kleinen Anlagen zu Stromkosten für den zusätzlichen Eigenverbrauch, die oberhalb der Zukaufspreise liegen.

Die Tabelle zeigt die zu erwartenden Kosten und Erlöse für den Weiterbetrieb dreier beispielhafter PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von 2 kWp, 5 kWp und 30 kWp. Es zeigt sich, dass durch den Weiterbetrieb der kleinsten Anlage bei den gegebenen Annahmen sowohl bei Volleinspeisung als auch bei einem Eigenverbrauch in Höhe von 40 % ein Verlust entsteht. Die 5-kWp-Anlage kommt beim angenommenen Eigenverbrauch knapp in die Gewinnzone. Nur bei der großen Anlage wäre sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch wirtschaftlich.

Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs von PV-Anlagen am Beispiel dreier Anlagengrößen (Annahmen: Ertrag 900 kWh/kWp; Vermarktungskosten fallen unabhängig vom Anteil Eigenverbrauch an, erzielbarer Marktpreis bei Einspeisung 5 ct/kWh.)

 Anlagengröße der Modelle in kWp
 2530
Ertrag in kWh/a1.8004.50027.000
Kosten
Versicherung in €/a5075200
Wartung/Reparatur in €/a50120450
Zählerkosten in €/a4040135
Vermarktungskosten in ct/kWh
in €/a
4,6
83
2,0
90
0,5
135
Abschreibung auf einmalige Investitionen (10 a) in €/a7070120
Summe Kosten in €/a
in ct/kWh
293
16,3
395
8,8
1.040
3,9
100 % Einspeisung
Marktpreis in ct/kWh5,05,05,0
Einnahmen in €/a902251.350
Gewinn/Verlust in €/a- 203- 170310
Eigenverbrauch
Preis Stromeinkauf in ct/kWh28,026,023,0
EEG-Umlage Eigenverbrauch in ct/kWh2,72,72,7
Einsparung Eigenverbrauch in ct/kWh25,323,320,3
Stromverbrauch in kWh3.0004.90040.000
Eigenverbrauchsanteil in %
in kWh
40
720
30
1.350
30
8.100
Einnahmen inkl. Einsparungen in €/a2364722.589
Gewinn/Verlust in €/a- 57771.549

Dies ist ein Projekt, das im Rahmen des KTBL-Arbeitsprogrammes "Kalkulationsunterlagen" vom KTBL beauftragt wurde. Das Thema wurde von dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) bearbeitet und von der Rechtsanwaltskanzlei Gassner, Groth, Siederer und Kollegen (GGSC) juristisch unterstützt.

Die folgende Datei ist nicht barrierefrei.

Gutachten (PDF, 1,9 MB)



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