Ein Überblick über die zentralen Gesetze, Verordnungen und Normen zeigt, welche Vorgaben beim Bauen allgemein und beim landwirtschaftlichen Bauen im Besonderen gelten und wie sie ineinandergreifen. Für die praktische Umsetzung eines Bauvorhabens ist darüber hinaus weiterführendes Detailwissen erforderlich:
Öffentliches und privates Baurecht
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Bauvertragsrecht
Baunormen und weitere normative Vorschriften
Immissionsschutzrecht
Naturschutzrecht
Tierschutzrecht
Im Stallbau schließen Sie als Bauherr Verträge mit verschiedenen Beteiligten wie Architekten, Stallbauunternehmen oder Handwerksbetrieben. Diesen Bereich der Rechtsbeziehungen wird dem "Privaten Baurecht" zugeordnet. Es umfasst sämtliche Rechtsgüter und Gesetze, die Vertragspflichten, Eigentumsfragen und das Nachbarrecht betreffen.
Außerdem ist auch das "Öffentliche Baurecht" zu beachten. Es regelt die Pflichten gegenüber der Allgemeinheit bzw. dem Staat, etwa im Rahmen des Bauplanungsrechts. Privates und öffentliches Baurecht sind weitgehend gesetzlich normiert, ihre Anwendung ist daher verbindlich.
Das Bauplanungsrecht beantwortet die Kernfrage: Wo darf gebaut werden? Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und gilt somit für ganz Deutschland. Die wesentlichen Regelungen finden sich im Baugesetzbuch sowie in den darauf aufbauenden Verordnungen wie der Baunutzungsverordnung oder der Planfestellungsverfahren-Verordnung. So wird festgestellt, auf welche Weise Länder und Gemeinden Flächen für bestimmte Arten der Nutzung vorsehen und ausweisen können. Insbesondere regelt es die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf bestimmten Gebieten und die Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen.
Für die Landwirtschaft spielt seit jeher § 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich eine zentrale Rolle. Dieser Paragraf privilegiert die nicht gewerbliche Landwirtschaft und bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass Landwirte überhaupt in unbesiedelten Gebieten bauen dürfen. Für viele Bauvorhaben ist – aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und den Anforderungen aus dem Immissionsschutzrecht – das Bauen im Außenbereich die einzige realistische Option, um Betriebe weiterzuentwickeln. Eine andere Möglichkeit zur Realisierung von Stallbauten bietet der vorhabenbezogene Bebauungsplan.
Das Bauordnungsrecht liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer und beantwortet im Wesentlichen die Frage: Wie darf gebaut werden? Zentrales Regelwerk sind die jeweiligen Landesbauordnungen. Sie definieren unter anderem die Genehmigungsverfahren, Anforderungen an die Gefahrenabwehr, die Aufgaben der Bauaufsicht sowie die Planvorlageberechtigungen.
Ein Bauvertrag zur Errichtung, Veränderung oder Beseitigung eines Gebäudes basiert in Deutschland auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und gilt als Werkvertrag. Das bedeutet: Gegenstand des Vertrags ist nicht der zeitliche Aufwand der Bauleistung (dazu gibt es wenige Ausnahmen), sondern das fertige Bauwerk mit den vereinbarten Eigenschaften. Die Merkmale des Bauwerks beschreibt der Architekt detailliert in der Ausschreibung. Als Auftraggeber haben Sie Anspruch auf das vertraglich geschuldete fertige (Bau-)Werk.
Privatpersonen können einen Bauvertrag grundsätzlich formlos oder durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten abschließen. Häufig werden zudem "Allgemeine Geschäftsbedingungen" einbezogen – etwa durch die Klausel, der Vertrag werde "auf Basis der VOB/B und/oder VOB/C" geschlossen.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist im geschäftlichen Verkehr weit verbreitet, da sie anerkannte Vertragsbedingungen (Teil B) und technische Regeln (Teil C) enthält. Für Privatpersonen gilt die VOB trotz entsprechender Klausel jedoch nicht zwangsläufig. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass bestimmte Regelungen des BGB – etwa bei der Gewährleistung – für private Auftraggeber vorteilhafter sind und daher immer Vorrang haben. Fragen Sie hierzu Ihren Architekten oder Planer.
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht formulieren ihre Anforderungen bewusst allgemein. Sie treffen keine Aussagen zur konkreten Bauausführung, sondern arbeiten mit Begriffen wie "Beste verfügbare Technik" oder "Stand der Technik".
Regelwerke, die eben diese Details im Sinne der Gesetze klarstellen, werden von Interessensverbänden der Wirtschaft oder Expertengruppen und Normenausschüssen erarbeitet. Zu den wichtigsten Vertretern zählen die DIN-Normen sowie europäische Normen (EN/EC).
Diese Normen sind keine Gesetze, werden in der Praxis jedoch häufig herangezogen, weil sie den allgemein anerkannten Stand der Technik abbilden. Grundsätzlich ist eine Abweichung möglich, sofern fachlich fundiert begründet werden kann – im Regelfall empfiehlt sich das jedoch nicht .
Auch beim landwirtschaftlichen Bauen ist es wichtig, den aktuellen Stand der Technik zu kennen. Orientierung bieten hier die Veröffentlichungen von landwirtschaftlichen Einrichtungen der Bundesländer, der Universitäten, des Bundes oder des KTBL.
Immissionsschutz ist im "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) geregelt. Geschützt werden Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.
Der Schutz vor Immissionen ist in den Ausführungsdetails auch immer die Frage nach der Dosis und den Grenzwerten von Einwirkungen. Um diese einzuhalten, werden pauschal Schutzabstände definiert oder in Simulationen errechnet. Da Immissionen häufig von mehreren Anlagen ausgehen und sich gegenseitig addieren, bezieht sich eine Immissionsbewertung immer auf alle emittierenden Betriebe in einem Planungsgebiet und nicht ausschließlich auf das einzelne Bauvorhaben.
Der Immissionsschutz ist ein wichtiges Rechtsgebiet mit beachtlicher Auswirkung auf die Landwirtschaft. Dies geht so weit, dass Bauvorhaben bestimmter Größe gar nicht mehr in einem baurechtlichen Verfahren, sondern nur in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden können. Dieses Genehmigungsverfahren ist bedeutend aufwendiger und dauert in der Regel länger als ein Baugenehmigungsverfahren.
Für jedes Neubauprojekt ist die "naturschutzrechtliche Eingriffsregelung" zu beachten. Da landwirtschaftliche Bauvorhaben nimmt Natur und Landschaft in Anspruch nehmen, gelten sie im Sinne des Naturschutzrechtes als Eingriff und erfordern entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. Es empfiehlt sich, diesen Aspekt des Genehmigungsverfahrens frühzeitig zu berücksichtigen. Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen im konkreten Fall umzusetzen sind, wird mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Bandbreite reicht von der Eingrünung des neuen Gebäudes bis zur Anlage von extensiven Streuobstwiesen. Praktische Hinweise, wie die Eingriffsregelung bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben umgesetzt werden kann, gibt das KTBL-Heft 123 ( Anwendung der Eingriffsregelung nach dem Naturschutzrecht).
Das Tierschutzrecht basiert in Deutschland hauptsächlich auf dem Tierschutzgesetz und der Tierschutznutztierhaltungsverordnung; ergänzt wird es durch EU-Verordnungen zur ökologischen Tierhaltung.
Zahlreiche Veröffentlichungen und Beratungsgrundlagen befassen sich mit dem Stand der Technik, insbesondere mit den unterschiedlichen Haltungssystemen für die verschiedenen Tierarten. Zudem werden Aspekte des Tierwohls und geeignete Bewertungsmethoden intensiv aufgegriffen.