Neues Heft über Zuckerrüben in Biogasanlagen

Heft 120

Zuckerrüben in Biogasanlagen

Verfahren – Lagerungsverluste – Kosten

Darmstadt, 2017, 48 S., 9 Euro, ISBN 978-3-945088-50-0, Best.-Nr. 40120

Rechnet sich die Vergärung von Zuckerrüben in Biogasanlagen? Dieses Heft fasst
den aktuellen Stand des Wissens über die verschiedenen Verfahren zur Nutzung
von Zuckerrüben als Biogassubstrat und die dabei entstehenden Verluste zusam-
men. Die Substratkosten werden berechnet und mit denen anderer Substrate vergli-
chen.
Prozessbiologisch betrachtet ist die Zuckerrübe durch leicht umsetzbare Zuckerver-
bindungen und das nahezu vollständige Fehlen von schwer abbaubaren Struktur-
stoffen ein sehr gut geeignetes Substrat für Biogasanlagen. Das Gesamtverfahren
der Zuckerrübenvergärung stellt die Betreiber von Biogasanlagen dagegen vor be-
sondere Herausforderungen.
Ob sich die Vergärung rechnet, ist schwer zu beantworten, denn es liegen nur weni-
ge und zum Teil uneinheitliche Erfahrungen vor. Dieses Heft fasst Anlagenbetrei-
bern und Beratern den aktuellen Stand des Wissens zusammen. Die Verfahrens-
schritte vom Anbau über Lagerung bis hin zur Verwertung werden übersichtlich be-
schrieben und ökonomisch bewertet. Betrachtet werden sowohl die saisonale Nut-
zung frischer Rüben als auch die Konservierung von Rübenmus oder ganzen Rüben
zur ganzjährigen Einbringung in die Biogasanlage. Im Mittelpunkt stehen dabei die
bei der Lagerung entstehenden Verluste an organischer Trockenmasse und deren
Auswirkungen auf die Substratkosten.
Die berechneten Werte werden in einem Vergleich den Kosten anderer Substrate
gegenübergestellt, Vor- und Nachteile der Rübenvergärung werden aufgezeigt. Der
Leser kommt so der Antwort auf die Frage näher, wann sich der Rübeneinsatz im
Einzelfall lohnt.

Das 48-seitige Heft ist für 9 €, als Download für 7 €, beim Kuratorium für Technik
und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) e.V. erhältlich. Bestellungen bitte online
über die Website www.ktbl.de oder per E-Mail an vertrieb@ktbl.de.

KTBL-Presse-Information vom 11. September 2017 als TXT- oder DOCX-Datei.

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