Auf Grundlage der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung (AZ 311-3054-0/6) hat das KTBL die Aufgabe, eine Grundlage für eine EDV-gerechte betriebs- und arbeitswirtschaftliche Datensammlung für bundeseinheitliche Kalkulationsunterlagen zu erstellen, fortzuschreiben und aufzubereiten. Dabei wird sie von der Programmgestaltungsgruppe unterstützt.
Die Programmgestaltungsgruppe trifft sich jährlich, um über den Stand der laufenden Produkte und die Ergebnisse der abgeschlossenen Projekte zu berichten. Vor allem berät sie sich über die eingebrachten Projektvorschläge und erstellt den Vorschlag für das Arbeitsprogramm.
Im Jahr der Ausschreibung fragt das KTBL in den Ländern, den KTBL-Arbeitsgremien und in der Geschäftsstelle Themen ab. Die Projekte werden als Projektskizzen der Programmgestaltungsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Länder in der Sitzung im Mai vorgelegt. Die Programmgestaltungsgruppe trifft eine Auswahl und stellt einen Vorschlag zum Arbeitsprogramm zusammen, die den Referenten Betriebswirtschaft des Bundes und der Länder zur Genehmigung vorgeschlagen wird. Das Arbeitsprogramm gilt als genehmigt, wenn 80 Prozent der beantragten Mittel durch die Referenten Betriebswirtschaft freigegeben sind.
Die Projekte werden öffentlich ausgeschrieben und die eingehenden Angebote von Gutachtern aus den Reihen der Programmgestaltungsgruppe zur Auftragsvergabe vorgeschlagen. Wenn die Auftragnehmenden über den Zuschlag informiert sind, endet das Projekt "Erstellung des AP KU" und geht in das Folgeprojekt "Durchführung des AP KU" über. Die Projektleitung liegt in beiden Fällen im KTBL-Team "Ökonomie und Ökologischer Landbau".
Zu den ausgewählten Themen werden innerhalb eines Kalenderjahres von externen Partnern aktuelle und abgesicherte Daten erhoben. Die KTBL-Geschäftsstelle koordiniert die Projektvergabe, betreut die Projektnehmerinnen und Projektnehmer, bereitet die Daten auf und überführt sie in ihren Datenstamm. Die Daten stehen dem Bund, den Ländern und dem KTBL für betriebswirtschaftliche Fragestellungen zur Verfügung.
Die Ausschreibung für 2026 ist abgeschlossen. Die nächste Ausschreibung erfolgt ab September 2026.
Folgende Projekte werden im Arbeitsprogramm 2026 durchgeführt:
Tier
4a – Kälber- und Fresseraufzucht – Beschreibung von Haltungsverfahren der Aufzucht von der Geburt bis zum Alter von etwa 6 Monaten
4b – Weidehaltung als Bestandteil der Haltungsverfahren für die Milchviehhaltung
4d – Beispiele und Wirtschaftlichkeit des Birth-to-Rear Haltungskonzeptes
4g – Versicherungen in der Tierhaltung
4 h – Wirtschaftlichkeit der Milchschafhaltung
4i – Vorkosten in der Tierhaltung Pflanze
4j – Techniken und Kosten zur Direktsaat
4k – Technik und Verfahren von Bestellkombinationen mit passiven und/oder aktiven Bodenbearbeitungsgeräten
4m – Technische Entwicklungen der Düngeraubringtechnik für granuliert, pelletiert oder pillierte Düngemittel und deren Arbeitszeit- und Leistungsbedarf
4o – Wirtschaftlichkeitsbetrachtung landwirtschaftlicher Kulturen in Verbindung mit Agri-PV-Anlagen
Umwelt und Energie
5c – Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen und Baumreihen
5d – Investitionen und Kosten von Großwärmespeichern für Wärmenetze von Biogas-Speicherkraftwerke
5f – Investitionen und Kosten von externen Gasspeicher für Biogas Speicherkraftwerke
5g – Investitionen und Kosten von großen Batteriespeichern
Gartenbau
6a – Investitionsbedarf für Gewächshäuser
6b – Verfahrenskosten für Aufbereiten und Verpacken von Freilandgemüse
Erwerbskombinationen
7a – Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Sozialen Landwirtschaft als Einkommensalternative für landwirtschaftliche Betriebe
7b – Verkaufsautomaten und Smart Stores - Absatzweg der Direktvermarktung
KTBL-Mitarbeitende
Yuliana Hrytsai, Dr. Jan Ole Schroers
Auftraggeber des KTBL sind das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und die Ministerien für Landwirtschaft der Bundesländer. Grundlage ist eine Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung (AZ 311-3054-0/6); es werden jährlich 246.444 Euro zur Verfügung gestellt, wobei Bund und Länder sich die Kosten je zur Hälfte teilen.
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Änderungsdatum: 10.12.2025