KWK-Bonus berechtigter Stromanteil [%]
Wenn der Strom nachweislich gemäß Kraft - Wärme - Kopplungsgesetz erzeugt wird, erhalten Sie einen Zuschlag von 3 Ct/kWh für die anteilig erzeugte Strommenge.
Voraussetzung ist eine Wärmenutzung gemäß EEG-Anlage 3.
(KWK-Bonus berechtigter Stromanteil = Stromanteil, der physikalisch unmittelbar mit der Erzeugung der Nutzwärme gekoppelt ist)
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Für Strom, der mit einer der folgenden neuen Techniken erzeugt wird, erhalten Sie einen Zuschlag von 2 Ct/kWh:- thermo-chemische Vergasung, Brennstoffzelle
- Gasturbine, Dampfmotor, Organic-Rankine-Anlage, Kalina-Cycle-Anlage
- Mehrstoffgemisch-Anlage, Stirling-Motor
- Anlagen, die ausschließlich Bioabfälle vergären und unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sind, wenn die nachgerotteten Gärrückstände stofflich verwertet werden.
Dieser Zuschlag wird bis zu einer Leistung von 5 Megawatt gewährt, wenn die Anlage in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird oder einen elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 45 % erreicht. | |
Technologie-Bonus berechtigter Stromanteil [%]
(Stromanteil, der mit der bonusfähigen Technologie erzeugt wurde)
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Der Bonus wird auch gewährt, wenn das zur Stromerzeugung eingesetzte Gas auf Erdgasqualität aufbereitet worden ist, sofern die in Anlage 1 I 1. aufgeführten Vorraussetzungen erfüllt werden. Die Bonushöhe beträgt bis zu einer maximalen Kapazität der Gasaufbereitungsanlage von
- 350 Normkubikmetern aufbereitetem Rohgas pro Stunde 2 Ct/kWh
- 700 Normkubikmetern aufbereitetem Rohgas pro Stunde 1 Ct/kWh
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Für Strom aus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen erhöht sich die Vergütung um 1 Ct/kWh sofern die Formaldehydgrenzwerte der TA Luft eingehalten werden. Dieser Bonus wird für eine Anlagenleistung bis 500 kW gewährt.
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Das wird ihre vorausichtliche Stromvergütung sein [Cent/Kilowattstunde] | |
Der jährliche Erlös aus der Stromvergütung beträgt dann [€/Jahr] | |
© Alle Rechte bei KTBL Darmstadt, letzte Änderung Januar 2011
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