Förderfähige Techniken zur Emissionsminderung in Stallbauten
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bezuschusst Maßnahmen zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen landwirtschaftlicher Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung. Förderfähig sind langlebige Wirtschaftsgüter: Gebäude sowie bauliche und technische Anlagen.
Förderbereich 2: Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen
In Anlage 3 - Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz; Teil B) Bauliche und sonstige Anlagen (S. 13) - sind sechs Minderungsmaßnahmen gelistet: Abluftreinigungsanlagen, Kot-Harn-Trennung, verkleinerte Güllekanäle, emissionsarme Stallböden, Fütterungssysteme für nährstoffreduzierte Phasenfütterung und Güllekühlung.
Alle Maßnahmen verhindern, dass in Ställen überhaupt Emissionen entstehen oder filtern die Emissionen aus der Stallabluft.
Es sind nur Maßnahmen gelistet, deren Wirkung belegt ist. In dem folgenden Beitrag beschreiben die Autorinnen und Autoren die Funktionsprinzipien und was bei Bau und Betrieb der Techniken beachtet werden muss, denn neben der Technik hängt der Minderungserfolg maßgeblich vom Management ab.
Zu folgenden Minderungsmaßnahmen gibt es im YouTube-Kanal des KTBL Videos, die die Funktionsweise veranschaulichen:
- Emissionsarme Bodenbeläge für planbefestigte Milchviehställe ( YouTube)
- Emissionsarme perforierte Böden mit Dichtungsklappen für Milchviehställe ( YouTube)
- Unterflurschieber mit Kot-Harn-Trennung für freigelüftete Mastschweineställe mit Auslauf ( YouTube)
- Güllekühlung und Güllekanalverkleinerung für Mastschweineställe ( YouTube)
Der Beitrag (2. Auflage) richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftsverwaltung bzw. Genehmigungs- und Bewilligungsbehörden, Beratungs- und Betreuungsunternehmen sowie an investitionswillige Landwirtinnen und Landwirte.
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