Rechtliche Vorgaben zur Beschäftigung von Schweinen
Seit dem 29. Januar 2021 setzt die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) einen neuen Rahmen: Beschäftigungsmöglichkeiten werden anders als bisher definiert - organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial werden ausdrücklich gefordert. Etliche der bisher gebräuchlichen Beschäftigungsmöglichkeiten erfüllen diese Kriterien nicht.
In diesem Beitrag fasst Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen den gesetzlichen Rahmen sowie die darüber hinaus geltenden Anforderungen privatwirtschaftlicher Programme zusammen.
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