Die Neufassung der "Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Die TA Luft legt maßgebliche Anforderungen zum Immissionsschutz fest, die bei der Errichtung und dem Betrieb von Tierhaltungsanlagen zu beachten sind. Diese Anforderungen umfassen u. a. die Beurteilung der Umwelteinwirkungen sowie baulich-technische Anforderungen zur Emissionsminderung. Da es eine ganze Reihe an offenen Fragen gibt, sind fachlich begründete Auslegungshinweise für alle hilfreich, die die TA Luft anzuwenden haben.
Die Arbeitsgruppe wurde gegründet, um die gleichlautende KTBL-Schrift aus 2006 zu überarbeiten und die weitreichenden Änderungen im Zuge der Neufassung praxisgerecht zu kommentieren.
Die Veröffentlichung der Neuauflage ist für das dritte Quartal 2026 geplant. Ein Auszug "Leitfaden Altanlagensanierung nach TA Luft" wurde bereits 2024 veröffentlicht und 2025 aktualisiert.
KTBL-Mitarbeitende
Ewald Grimm, Karsten Kühlbach
Änderungsdatum: 17.03.2026