Rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung

Nachlese zur Tagung in Ulm und Hannover

Spezielle Fragestellungen und anspruchsvolle Genehmigungsverfahren stellen
Mitarbeiter von Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsbehörden, Sachverständige,
Gutachter und Berater vor immer neue Herausforderungen. Doch woher
aufbereitete Informationen beziehen und wie mit Berufskollegen aus anderen
Ländern und Kommunen in Kontakt treten?
Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) hat
dieser Tage bereits zum 15. Mal die Tagung „Aktuelle rechtliche
Rahmenbedingungen für die Tierhaltung“ ausgerichtet. An zwei Terminen, in Ulm
und Hannover, trafen sich rund 200 Behördenvertreter, Planer, Architekten und
Juristen zu einem intensiven Austausch über genehmigungsrelevante
Rechtsvorschriften und die Konsequenzen für die Entwicklungsmöglichkeiten
landwirtschaftlicher Betriebe. Referenten und Fachleute diskutierten u. a. die neuen
Vorschriften zur Jauche-, Gülle- und Sickersaftlagerung und die damit verbundenen
düngerechtlichen Vorgaben zur Verwertung dieser Stoffe.
Durch die Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben
sich ebenfalls neue Aspekte, die für die Genehmigung relevant sind. In diesen
Zusammenhang waren auch die Beiträge zu Bioaerosolen und zur
Geruchsimmissions-Richtlinie einzuordnen, da regelmäßig die Auswirkungen von
Tierhaltungsanlagen auf die Nachbarschaft im Fokus der Genehmigungsverfahren
stehen. Ergänzt werden die Beiträge durch einen Blick auf die aktuelle
Rechtsprechung.

Die Ergebnisse dieser Tagung finden Sie unter www.ktbl.de – Über uns –
Tagungsergebnisse.


Ansprechpartner im KTBL
Andreas Hackeschmidt
Telefon: +49 (0)6151 7001-184
E-Mail: a.hackeschmidt@ktbl.de

 

KTBL-Presse-Information vom 5. Juni 2018 als TXT- oder DOCX-Datei.

 

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