Zukünftig soll mindestens 70 % der Gülle gasdicht gelagert werden das sieht das Klima-
schutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Minderung der Methanemissionen vor. Hier-
für nennt das Klimaschutzprogramm – neben der Biogaserzeugung – die gasdichte Güllela-
gerung mit Gasfackel als Option. Bisher liegen jedoch keine praktischen Erfahrungen vor.
Die technische Machbarkeit und praktische Umsetzung müssen noch geprüft werden. Die
KTBL-Arbeitsgruppe „Gasdichte Güllelagerung“ hat sich dieser und weiterer Fragen zu An-
lagensicherheit und genehmigungsrechtlichen Aspekten angenommen und nun ihr Ab-
schlusspapier vorgelegt.
So kann die in der Biogaserzeugung gebräuchliche gasdichte Abdeckung von Gärrestbehäl-
tern mit Doppelmembrandächer nicht ohne weiteres auf Behälter für unvergorene Gülle
übertragen werden. Denn anders als ein Fermenter wird der Güllebehälter immer wieder
geleert und anschließend sukzessive befüllt. Dies führt anfangs zu geringen Gasbildungsra-
ten und einer starken Verdünnung des Gases aufgrund des großen Kopfraumvolumens über
dem Güllespiegel. Mit zunehmender Behälterfüllung steigt die Gasbildung bis auf das ca.
200-fache an, das Gasgemisch erreicht schließlich Biogasqualität. Dieses Spektrum der
Methankonzentration und Gasmenge kann derzeit von keiner der gängigen Gasbehand-
lungsverfahren abgedeckt werden. In den ersten Wochen ist daher eine Behandlung ohne
Zufeuerung nicht möglich. Zudem bildet sich im Gasspeicher über einen längeren Zeitraum
einmalig bzw. gegebenenfalls auch wiederholt ein in Gegenwart von Sauerstoff explosions-
fähiges Gasgemisch (4,4-16,5 Vol.% CH4). Dies erfordert besondere Sicherheitsvorkehrun-
gen bei Technik und Management.
Als alternative Abdeckung bieten sich gasdichte Schwimmfolien mit Gasfassung an, die der-
zeit auf ersten Biogasanlagen für die Abdeckung von Gärrestlagerbehältern eingesetzt wer-
den. In diesem Fall kommt es nicht zu einer Verdünnung des entstehenden Gases und es
kann von Beginn an mit Biogasqualität gerechnet werden. Die Gasbildungsraten hingegen
ändern sich durch den Einsatz einer Schwimmfolie nicht, so dass auch hier zunächst mit
Strom oder Propangas zugeheizt werden müsste.
Bevor die gasdichte Güllelagerung neben der Biogaserzeugung als Klimaschutzmaßnahme
eingeführt werden kann, sind zudem klare und langfristig gültige rechtliche Bedingungen für
die betroffenen Betriebe unerlässlich.
Das Abschlusspapier steht als kostenfreier Download unter www.ktbl.de „Themen“ „Gasdich-
te Güllelagerung“ zur Verfügung.
Direkter Link
https://www.ktbl.de/themen/gasdichte-guellelagerung
Ansprechpartnerin im KTBL
Ursula Roth
Telefon: +49 (0)6151 7001-231
E-Mail: u.roth@ktbl.de
KTBL-Presse-Information vom 18. Januar 2021 als TXT-oder DOCX-Datei .
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